top of page

Allgemeine GeschAEFtsbedingungen

1. Vertragspartner:

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Angela Walter-Gruber und ihrem Vertragspartner/Auftraggeber.

 

2. Vertrag:
Verträge zwischen Angela Walter-Gruber und dem Auftraggeber entstehen durch – Annahme/Bestätigung des schriftlichen Angebotes per Mail oder mündlicher Zusage. Das Angebot ist 14 Tage ab Zusendung gültig.

3. Rücktritt vom Vertrag/von der Buchung:
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist zu nachstehenden Konditionen möglich:
Nach Zusage, innerhalb von 14 Tagen kostenloser Rücktritt. Danach ist der Rücktritt der Vereinbarung mit 100% des vereinbarten Honorars möglich.

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert vereinbart oder erlassen. Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wie z.B. wegen COVID-19, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich einen Ersatztermin schriftlich zu vereinbaren.

Ein Rücktritt seitens Angela Walter-Gruber ist möglich durch: Technisch bedingte Ausfälle oder andere wichtige Gründe wie z.B. Krankheit, Unfall, Tod etc. In diesem Falle wird durch Angela Walter-Gruber ein Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Bei kurzfristigen Ausfällen (am Tag der Veranstaltung) kann ein Ersatz nicht garantiert werden! In diesem Fall wird die geleistete Zahlung zurückerstattet. Rücktritt vom Vertrag bzw. von der Buchung, hat so frühzeitig wie möglich per Telefon oder schriftlich (Mail) zu erfolgen.

4. Haftung

 

4.1 Allgemeine Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Mitarbeitern von Angela Walter-Gruber verursacht wurde. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Angela Walter-Gruber, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

 

4.2 Flüssigkeitsschäden durch Gäste
Jegliche Beschädigung des Equipments von Angela Walter-Gruber durch Flüssigkeiten, die von Gästen der Veranstaltung verursacht werden (z. B. Säfte, Wasser, alkoholische Getränke), gilt automatisch als wirtschaftlich zerstört, unabhängig von der tatsächlichen Eindringtiefe oder Reparaturmöglichkeit. Angela Walter-Gruber ist in diesem Fall berechtigt, sofort Ersatz zum Neuwert vom Veranstalter zu verlangen, ohne dass eine Prüfung, Reparatur oder Diskussion über den Zustand erforderlich ist.

Hinweis: Schäden, die durch Angela Walter-Gruber selbst oder deren Mitarbeiter verursacht werden, unterliegen dieser Regelung nicht.

 

4.3 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis eintritt, das von keiner der Vertragsparteien zu vertreten ist und auch bei äußerster Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (z. B. Naturkatastrophen, allgemeine behördliche Veranstaltungsverbote, Krieg, Terror, Epidemien oder behördliche Betriebsschließungen).
Macht ein solches Ereignis die Durchführung der Veranstaltung unmöglich, entfällt die Leistungspflicht beider Parteien für die Dauer und im Umfang der Unmöglichkeit. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

4.4 Abgrenzung zur Sphäre des Veranstalters
Umstände aus der Sphäre des Veranstalters gelten nicht als höhere Gewalt. Dazu zählen insbesondere das Fehlen erforderlicher behördlicher Genehmigungen, fehlende oder verspätete Anmeldungen, Nutzungsbeschränkungen der Veranstaltungsstätte, organisatorische Mängel, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen, Ausfall von Dienstleistern, mangelnde Teilnehmerzahl oder wirtschaftliche Gründe.
In diesen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch von Angela Walter-Gruber in voller Höhe aufrecht.

 

4.5 Schutz des Equipments / Verantwortlichkeit des Veranstalters

Der Veranstalter trägt die Verantwortung für geeignete Veranstaltungsbedingungen, insbesondere für ausreichenden Schutz des technischen Equipments vor Witterungseinflüssen (z. B. Regen, Sturm, Feuchtigkeit, Hitze).

Für sämtliche Schäden am Equipment von Angela Walter-Gruber, die vor oder während der Veranstaltung entstehen – unabhängig davon, ob diese durch Gäste, Personal, Witterung oder sonstige Umstände im Verantwortungsbereich des Veranstalters verursacht werden – gilt das betroffene Gerät automatisch als wirtschaftlich zerstört. Angela Walter-Gruber ist in diesem Fall berechtigt, sofort Ersatz zum Neuwert zu verlangen, ohne dass eine Prüfung, Reparatur oder Diskussion über den Zustand erforderlich ist.

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Veranstaltungsdauer ein angemessener Sicherheitsabstand zwischen Publikum und dem technischen Equipment von Angela Walter-Gruber eingehalten wird.
Getränke dürfen nicht auf oder unmittelbar neben dem DJ-Pult, Lautsprechern oder sonstigem Equipment abgestellt werden.
Bei Bedarf hat der Veranstalter geeignete Maßnahmen (z. B. Absperrungen, Security, Tische mit Abstand) zu setzen.
Bei Gefährdung des Equipments ist Angela Walter-Gruber berechtigt, die Veranstaltung bis zur Wiederherstellung sicherer Bedingungen zu unterbrechen.

 

4.6 Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Lärmschutz- und Sicherheitsbestimmungen sowie behördlich vorgegebener Maximalschallpegelwerte verantwortlich.
Die Haftung von Angela Walter-Gruber für Schäden, die aus der üblichen Nutzung von Ton- und Lichttechnik entstehen, ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
Die Haftung für Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten bleibt unberührt.

 

4.7 Freistellung
Der Kunde ist verpflichtet, Angela Walter-Gruber persönlich und ihren Mitarbeitern gegenüber Forderungen Dritter, insbesondere aus Schadenersatz oder Urheberrechten, die durch die Veranstaltung oder im Zusammenhang mit ihr entstehen können, schad- und klaglos zu halten.


5. AKM:
Alle anfälligen Gebühren für die AKM werden vom Veranstalter getragen und direkt an die AKM abgeführt.

6.Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist Wien

LICHT INS DUNKEL Gala

Buchungsinformation

LICHT INS DUNKEL Gala

Die Buchung von Angela Walter für Ihr nächstes Event ist ein unkomplizierter Prozess. Egal, ob Sie eine Hochzeit, eine Firmenveranstaltung oder eine private Party planen, Angela bietet eine persönliche Beratung, um sicherzustellen, dass die Unterhaltung Ihren Vorstellungen entspricht.

Um zu beginnen, füllen Sie einfach das Buchungsformular auf ihrer Website mit Details zu Ihrem Event aus, einschließlich Datum, Ort und Art der Feier. Angela Walter wird dann Ihre Präferenzen für Musikgenres, spezielle Songwünsche und zusätzliche Anforderungen besprechen, um sicherzustellen, dass alles für die perfekte Veranstaltung abgestimmt ist. 
Die Verfügbarkeit ist begrenzt, daher wird empfohlen, möglichst früh zu buchen, insbesondere während der Hochzeits- und Firmenfeiersaison.

Zusammenarbeit mit anderen Musikern
Angela’s Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Spitzenmusikern ist ein weiterer Grund, warum sie in der Branche herausragt. Eine ihrer bemerkenswerten Kollaborationen ist z.B. jene mit Vincent Bueno, der Österreich beim Eurovision Song Contest 2021 vertreten hat. 
Gemeinsam kombinieren sie Angela’s Saxophon-Melodien mit Vincents kraftvoller Stimme, um eine einzigartige und fesselnde Performance zu schaffen.

Neben Vincent Bueno hat Angela auch die Bühne mit mehreren internationalen und nationalen Stars geteilt, darunter Andrea Berg, Florian Silbereisen, DJ Ötzi, David Garrett u.v.m. Diese Kooperationen verleihen ihren Auftritten eine zusätzliche Dimension an Starpower und machen sie zu einer Top-Wahl für hochkarätige Events.
 

Buchungsinfo

bottom of page